Norm
EO §156 Abs2 IVDRechtssatz
Ein Ersteher, der durch Zuschlag Eigentum an einem auf Nachbargrund stehenden Gebäude, das im Versteigerungsedikt genannt und im Schätzgutachten bewertet wurde, erworben hat, kann eine Übergabe nach § 156 Abs 2 EO an ihn unabhängig davon erwirken, ob es sich bei dem Gebäude um ein im Eigentum des Verpflichteten stehendes Superädifikat handelt.Ein Ersteher, der durch Zuschlag Eigentum an einem auf Nachbargrund stehenden Gebäude, das im Versteigerungsedikt genannt und im Schätzgutachten bewertet wurde, erworben hat, kann eine Übergabe nach Paragraph 156, Absatz 2, EO an ihn unabhängig davon erwirken, ob es sich bei dem Gebäude um ein im Eigentum des Verpflichteten stehendes Superädifikat handelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124639Im RIS seit
24.04.2009Zuletzt aktualisiert am
18.09.2012