RS OGH 2009/7/14 4Ob30/09d

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Veröffentlicht am 14.07.2009
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Rechtssatz

In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kommt es für die Definition der „Niederlassung" auf den Schwerpunkt der tatsächlich ausgeübten wirtschaftlichen Aktivität an, und zwar mittels einer festen Einrichtung auf unbestimmte Zeit.

Entscheidungstexte

  • RS0125124">4 Ob 30/09d
    Entscheidungstext OGH 14.07.2009 4 Ob 30/09d
    Beisatz: Hier: In Belgien vorgenommene Fotoausarbeitung, wobei Werbung und Vertragsabschluss im Internet erfolgen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125124

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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