RS OGH 2009/7/14 17Ob12/09b

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Veröffentlicht am 14.07.2009
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Rechtssatz

Mit dem Unterlassungsgebot können nur Handlungen untersagt werden, die im territorialen Schutzbereich des Gebrauchsmusters begangen werden. Wird eine Ware nach Österreich exportiert, so wird der Exporteur nicht in Österreich tätig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124899

Zuletzt aktualisiert am

03.09.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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