RS OGH 2009/7/14 17Ob12/09b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.07.2009
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Norm

PatG §147

Rechtssatz

Mit dem Unterlassungsgebot können nur Handlungen untersagt werden, die im territorialen Schutzbereich des Patents begangen werden. Wird eine Ware nach Österreich exportiert, so wird der Exporteur nicht in Österreich tätig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124898

Zuletzt aktualisiert am

03.09.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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