Norm
ASVG §264 Abs5Rechtssatz
Pflegegeld stellt kein Einkommen im Sinn einer Leistung „im Falle einer körperlichen Schädigung des Versicherten aus der Unfallversicherung" dar, das als wiederkehrende Geldleistung aus der gesetzlichen Sozialversicherung gemäß §264 Abs5 Z2a ASVG bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlagen nach §264 Abs2 und3 ASVG berücksichtigt werden müsste.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125047Zuletzt aktualisiert am
11.09.2009