Norm
ArbVG §33Rechtssatz
§ 4 Abs 2 Wiener Vertragsbedienstetenordnung (W-VBO) schränkt die Möglichkeit des Dienstgebers, den Vertragsbediensteten aus dienstlichen Gründen zu versetzen auf den Geschäftskreis der Bedienstetengruppe, der der Vertragsbedienstete angehört, ein (so schon: 9 ObA 311/99x).Paragraph 4, Absatz 2, Wiener Vertragsbedienstetenordnung (W-VBO) schränkt die Möglichkeit des Dienstgebers, den Vertragsbediensteten aus dienstlichen Gründen zu versetzen auf den Geschäftskreis der Bedienstetengruppe, der der Vertragsbedienstete angehört, ein (so schon: 9 ObA 311/99x).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125259Im RIS seit
25.09.2009Zuletzt aktualisiert am
05.04.2013