RS OGH 2009/9/8 4Ob115/09d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.09.2009
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Norm

UrhG §5

Rechtssatz

Sind durch die Bearbeitung von Lichtbildern Leistungsschutzrechte entstanden, kann der Bearbeiter deren Verletzung unabhängig davon verfolgen, ob der Hersteller der Originale der Bearbeitung oder der Rechtsverfolgung zugestimmt hat oder nicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125381

Im RIS seit

08.10.2009

Zuletzt aktualisiert am

30.04.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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