RS OGH 2009/9/8 11Os74/09f (11Os75/09b)

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Veröffentlicht am 08.09.2009
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Rechtssatz

Der Begriff Ausland in § 124 StGB ist nicht auf den Bereich außerhalb der EU (sogenannte Drittstaaten) beschränkt, sondern bezeichnet jeden Ort, der nicht Inland im Sinn des § 62 StGB ist, somit nicht zum Bundesgebiet gehört.Der Begriff Ausland in Paragraph 124, StGB ist nicht auf den Bereich außerhalb der EU (sogenannte Drittstaaten) beschränkt, sondern bezeichnet jeden Ort, der nicht Inland im Sinn des Paragraph 62, StGB ist, somit nicht zum Bundesgebiet gehört.

Entscheidungstexte

  • RS0125292">11 Os 74/09f
    Entscheidungstext OGH 08.09.2009 11 Os 74/09f
    Bem: Unter Ablehnung der von Lewisch (im WK-StGB - 2, § 124 Rz 2 ff) vertretenen gegenteiligen Rechtsansicht. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125292

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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