Norm
APG §4 Abs3Rechtssatz
Im Hinblick darauf, dass der „Arbeitsablauf" einen „ständigen" Wechsel erfordern muss, damit Schwerarbeit gegeben ist, bedeutet dies, dass der Wechsel zwischen Tiefkühlräumen und sonstigen Arbeitsräumen bestimmend für den Arbeitsablauf ist, also zumindest sehr häufig vorkommt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125486Im RIS seit
29.10.2009Zuletzt aktualisiert am
03.05.2013