RS OGH 2009/10/13 5Ob173/09s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.10.2009
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Norm

Brüssel IIa-VO Art10

Rechtssatz

Weder ein Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat an sich noch das Einleben eines Kindes in seiner neuen Umgebung nach einem mindestens einjährigen Aufenthalt bewirkt einen Übergang der internationalen Zuständigkeit an jenes Land, in das das Kind widerrechtlich verbracht wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125592

Im RIS seit

12.11.2009

Zuletzt aktualisiert am

22.04.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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