Norm
ABGB §951Rechtssatz
Der Wegfall von Schulden durch Tilgung mit dem erhaltenen Geschenk ist nicht dem Besitz der geschenkten Sache oder ihres Werts iSd § 952 ABGB, sondern deren Verbrauch gleichzuhalten. Insoweit ist die Schenkung bei Bestimmung des Pflichtteils nicht in Anschlag zu bringen.Der Wegfall von Schulden durch Tilgung mit dem erhaltenen Geschenk ist nicht dem Besitz der geschenkten Sache oder ihres Werts iSd Paragraph 952, ABGB, sondern deren Verbrauch gleichzuhalten. Insoweit ist die Schenkung bei Bestimmung des Pflichtteils nicht in Anschlag zu bringen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125516Im RIS seit
28.11.2009Zuletzt aktualisiert am
23.05.2013