Rechtssatz
Bei einem selbständigen Unternehmer wird der Verdienstentgang in der Regel nach Kalenderjahren berechnet. Der Verdienstentgangsanspruch für ein Kalenderjahr kann somit nicht vor dessen Ablauf fällig werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125619Im RIS seit
28.11.2009Zuletzt aktualisiert am
23.05.2013