RS OGH 2009/10/29 2Ob129/09y

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Veröffentlicht am 29.10.2009
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Rechtssatz

Bei einem selbständigen Unternehmer wird der Verdienstentgang in der Regel nach Kalenderjahren berechnet. Der Verdienstentgangsanspruch für ein Kalenderjahr kann somit nicht vor dessen Ablauf fällig werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125619

Im RIS seit

28.11.2009

Zuletzt aktualisiert am

23.05.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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