Norm
GOG §89aRechtssatz
Ist ein Vermögensbekenntnis zusammen mit einem Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe durch einen Rechtsanwalt im elektronischen Rechtsverkehr eingebracht worden, so stellt dies jedenfalls dann keinen (durch Vorlage des Originals) verbesserungspflichtigen Formmangel dar, wenn gegen das Vermögensbekenntnis selbst keine Bedenken bestehen (§ 66 ZPO).Ist ein Vermögensbekenntnis zusammen mit einem Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe durch einen Rechtsanwalt im elektronischen Rechtsverkehr eingebracht worden, so stellt dies jedenfalls dann keinen (durch Vorlage des Originals) verbesserungspflichtigen Formmangel dar, wenn gegen das Vermögensbekenntnis selbst keine Bedenken bestehen (Paragraph 66, ZPO).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LGKL729:2009:RKL0000072Zuletzt aktualisiert am
27.11.2009