RS OGH 2009/12/14 3Ob248/09f

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Veröffentlicht am 14.12.2009
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Rechtssatz

An den über Antrag erfolgten Zulässigkeitsausspruch des Rekursgerichts, dass der ordentliche Revisionsrekurs doch zulässig sei, ist der Oberste Gerichtshof nicht gebunden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125608

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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