Norm
AußStrG §63 Abs5Rechtssatz
An den über Antrag erfolgten Zulässigkeitsausspruch des Rekursgerichts, dass der ordentliche Revisionsrekurs doch zulässig sei, ist der Oberste Gerichtshof nicht gebunden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125608Zuletzt aktualisiert am
19.03.2010