Norm
BGStG §5 Abs3Rechtssatz
Der nach § 9 Abs 3 BGStG gegebene Anspruch gegen den zuständigen Rechtsträger wegen einer in Vollziehung der Gesetze erfolgten Belästigung nach § 5 Abs 3 BGStG ist vom Nachweis eines Verschuldens des Belästigers oder vom Fehlen eines Rechtfertigungsgrunds unabhängig.Der nach Paragraph 9, Absatz 3, BGStG gegebene Anspruch gegen den zuständigen Rechtsträger wegen einer in Vollziehung der Gesetze erfolgten Belästigung nach Paragraph 5, Absatz 3, BGStG ist vom Nachweis eines Verschuldens des Belästigers oder vom Fehlen eines Rechtfertigungsgrunds unabhängig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125701Im RIS seit
29.04.2010Zuletzt aktualisiert am
30.04.2010