RS OGH 2009/12/15 1Ob189/09i

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Veröffentlicht am 15.12.2009
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Norm

BGStG §5 Abs3

Rechtssatz

Für die Beurteilung des Vorliegens einer Belästigung iSd § 5 Abs 3 BGStG ist nicht die subjektive Einschätzung des Belästigers, sondern grundsätzlich jene der von der Belästigung betroffenen Person maßgeblich.Für die Beurteilung des Vorliegens einer Belästigung iSd Paragraph 5, Absatz 3, BGStG ist nicht die subjektive Einschätzung des Belästigers, sondern grundsätzlich jene der von der Belästigung betroffenen Person maßgeblich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125703

Im RIS seit

29.04.2010

Zuletzt aktualisiert am

30.04.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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