Norm
BGStG §5 Abs3Rechtssatz
Für die Beurteilung des Vorliegens einer Belästigung iSd § 5 Abs 3 BGStG ist nicht die subjektive Einschätzung des Belästigers, sondern grundsätzlich jene der von der Belästigung betroffenen Person maßgeblich.Für die Beurteilung des Vorliegens einer Belästigung iSd Paragraph 5, Absatz 3, BGStG ist nicht die subjektive Einschätzung des Belästigers, sondern grundsätzlich jene der von der Belästigung betroffenen Person maßgeblich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125703Im RIS seit
29.04.2010Zuletzt aktualisiert am
30.04.2010