Rechtssatz
Bei der Anwendung von Polizeigewalt ist es an der Regierung gelegen, überzeugende Argumente vorzubringen, wonach die Anwendung von Gewalt nicht exzessiv war. Matko gegen Slowenien
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL002:2006:RS0126044Im RIS seit
23.08.2010Zuletzt aktualisiert am
21.08.2012