RS OGH 2009/12/22 11Os184/09g (11Os185/09d)

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Veröffentlicht am 22.12.2009
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Rechtssatz

Zufolge österreichweiter Abrufbarkeit des Kaufanbots der über www.ebay.at feilgehaltenen Ton- und Bildtonträger wurde jeder Ort in Österreich zu einem inländischen Tatort im Sinne des § 67 Abs 2 StGB.Zufolge österreichweiter Abrufbarkeit des Kaufanbots der über www.ebay.at feilgehaltenen Ton- und Bildtonträger wurde jeder Ort in Österreich zu einem inländischen Tatort im Sinne des Paragraph 67, Absatz 2, StGB.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125501

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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