Rechtssatz
Eine zweimonatige Anhaltung eines fünfjährigen Kindes ohne Begleitung in einem Transitzentrum, das lediglich für Erwachsene konzipiert wurde, ohne dass eine Betreuung abgestellt wird und ohne psychologische und erzieherische Begleitmaßnahmen, muss als unmenschliche Behandlung iSv Art 3 EMRK eingestuft werden. Mubilanzila Mayeka und Kaniki Mitunga gegen BelgienEine zweimonatige Anhaltung eines fünfjährigen Kindes ohne Begleitung in einem Transitzentrum, das lediglich für Erwachsene konzipiert wurde, ohne dass eine Betreuung abgestellt wird und ohne psychologische und erzieherische Begleitmaßnahmen, muss als unmenschliche Behandlung iSv Artikel 3, EMRK eingestuft werden. Mubilanzila Mayeka und Kaniki Mitunga gegen Belgien
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL002:2006:RS0126023Im RIS seit
18.08.2010Zuletzt aktualisiert am
21.08.2012