RS OGH 2010/1/29 1Ob257/09i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.01.2010
beobachten
merken

Norm

ABGB §140 Bd
FamLAG §12a
  1. ABGB § 140 heute
  2. ABGB § 140 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013
  3. ABGB § 140 gültig von 01.07.1989 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 162/1989

Rechtssatz

Wenn der Unterhaltspflichtige aufgrund eines negativen oder geringfügig positiven und daher nicht steuerpflichtigen Betriebsergebnisses sein Einkommen gar nicht versteuern muss, ist es gerechtfertigt, dass bei der Ermittlung der Unterhaltsbemessungsgrundlage anhand der getätigten Privatentnahmen mangels deren Steuerpflicht eine Anrechnung der Transferleistungen nicht in Betracht kommt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0125750

Im RIS seit

10.05.2010

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten