Norm
ABGB §140 BdRechtssatz
Wenn der Unterhaltspflichtige aufgrund eines negativen oder geringfügig positiven und daher nicht steuerpflichtigen Betriebsergebnisses sein Einkommen gar nicht versteuern muss, ist es gerechtfertigt, dass bei der Ermittlung der Unterhaltsbemessungsgrundlage anhand der getätigten Privatentnahmen mangels deren Steuerpflicht eine Anrechnung der Transferleistungen nicht in Betracht kommt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0125750Im RIS seit
10.05.2010Zuletzt aktualisiert am
10.05.2010