Norm
ZPO §521aRechtssatz
§ 402 Abs 1 EO ist analog auf Anträge auf nachträgliche Erhöhung einer Sicherheitsleistung anzuwenden.Paragraph 402, Absatz eins, EO ist analog auf Anträge auf nachträgliche Erhöhung einer Sicherheitsleistung anzuwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0125679Im RIS seit
11.03.2010Zuletzt aktualisiert am
12.02.2013