Norm
ZPO §273 Abs2Rechtssatz
Eine im Verhältnis zur Gesamtforderung unbedeutende Teilforderung rechtfertigt iSd § 273 Abs 2 ZPO den mit einer Zurückverweisung an die Tatsacheninstanzen verbundenen Verfahrensaufwand nicht.Eine im Verhältnis zur Gesamtforderung unbedeutende Teilforderung rechtfertigt iSd Paragraph 273, Absatz 2, ZPO den mit einer Zurückverweisung an die Tatsacheninstanzen verbundenen Verfahrensaufwand nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0125702Im RIS seit
29.04.2010Zuletzt aktualisiert am
30.04.2010