Norm
MRG §16 Abs2Rechtssatz
Kein Zuschlag zum Richtwert für Telefonanschluss und Intemetanschluss wenn ohnehin Gratisherstellung und Gratisaktivierung angeboten wird. Zum Zuschlag für Stockwerkslage, Erstbezug nach Generalsanierung (dann aber nicht zusätzlich für Waschmaschinen-Telefon und Telekabelanschluss), Sicherheitstüre, Gegensprechanlage, Fischgrätparkett, geringer für sehr guten repräsentativen Zustand des Hauses (dann aber nicht rur Isolierglasfenster), geringer für guten Grundriss. Zurückweisung des Revisionsrekurses: 5 Ob 133/10k
Entscheidungstexte
Schlagworte
Richtwertmietzins, ZuschlägeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00003:2010:RWZ0000159Im RIS seit
13.12.2010Zuletzt aktualisiert am
13.12.2010