RS OGH 2010/3/24 9Ob16/10h

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Veröffentlicht am 24.03.2010
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Rechtssatz

§ 27 IPRG erfasst grundsätzlich auch Kuratelsfälle für Abwesende und Unbekannte.Paragraph 27, IPRG erfasst grundsätzlich auch Kuratelsfälle für Abwesende und Unbekannte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0125774

Im RIS seit

31.05.2010

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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