Norm
EO §35Rechtssatz
Wendet sich der Verpflichtete des Exekutionsverfahrens als Oppositionskläger gegen den betriebenen Anspruch mit der Begründung, er habe Zahlung geleistet, fällt das darüber abzuführende Oppositionsverfahren in den Anwendungsbereich des Art 22 Nr 5 EuGVVO.Wendet sich der Verpflichtete des Exekutionsverfahrens als Oppositionskläger gegen den betriebenen Anspruch mit der Begründung, er habe Zahlung geleistet, fällt das darüber abzuführende Oppositionsverfahren in den Anwendungsbereich des Artikel 22, Nr 5 EuGVVO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0125813Im RIS seit
08.06.2010Zuletzt aktualisiert am
14.02.2013