Norm
ABGB §43 ARechtssatz
Die Einverleibung des Eigentumsrechts unter dem bürgerlichen Namen eines Einzelunternehmers, obwohl die Einverleibung unter seiner Einzelfirma begehrt wurde, stellt ein unzulässiges aliud dar.
Entscheidungstexte
Schlagworte
FirmaEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0125808Im RIS seit
07.06.2010Zuletzt aktualisiert am
14.02.2013