RS OGH 2010/3/25 5Ob219/09f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.03.2010
beobachten
merken

Norm

ABGB §43 A
GBG §85 Abs2
GBG §96 Abs1
GBG §98
UGB §17
UGB §19 Abs1 Z1

Rechtssatz

Die Einverleibung des Eigentumsrechts unter dem bürgerlichen Namen eines Einzelunternehmers, obwohl die Einverleibung unter seiner Einzelfirma begehrt wurde, stellt ein unzulässiges aliud dar.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Firma

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0125808

Im RIS seit

07.06.2010

Zuletzt aktualisiert am

14.02.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten