RS OGH 2010/4/20 4Ob205/09i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.04.2010
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Rechtssatz

Die Rechtsprechung zur Formfreiheit eines zum Zweck der Gutstehung erklärten Schuldbeitritts kann nicht aufrecht erhalten werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126111

Im RIS seit

09.09.2010

Zuletzt aktualisiert am

15.02.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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