Norm
ABGB §97Rechtssatz
Die zur Erfüllung eines Wegweisungstatbestands nach § 382b EO erforderlichen Sachverhaltselemente werden im Regelfall zwar gleichzeitig geeignet sein, bei der Frage des Rechtsmissbrauchs der Geltendmachung eines Wohnungserhaltungsanspruchs gemäß § 97 ABGB eine gewichtige Rolle zu spielen, sie sind aber nicht das einzige Beurteilungskriterium.Die zur Erfüllung eines Wegweisungstatbestands nach Paragraph 382 b, EO erforderlichen Sachverhaltselemente werden im Regelfall zwar gleichzeitig geeignet sein, bei der Frage des Rechtsmissbrauchs der Geltendmachung eines Wohnungserhaltungsanspruchs gemäß Paragraph 97, ABGB eine gewichtige Rolle zu spielen, sie sind aber nicht das einzige Beurteilungskriterium.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0125878Im RIS seit
07.07.2010Zuletzt aktualisiert am
19.02.2013