Norm
KSchG §6 Abs3Rechtssatz
Eine Klausel, die der im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern typischen Rechtssprache entnommen ist, wird einem Verbraucher im Regelfall nicht geläufig sein, sodass er über die Bedeutung der Klausel im Unklaren bleibt. Eine solche Klausel ist als intransparent anzusehen und verstößt damit gegen § 6 Abs 3 KSchG.Eine Klausel, die der im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern typischen Rechtssprache entnommen ist, wird einem Verbraucher im Regelfall nicht geläufig sein, sodass er über die Bedeutung der Klausel im Unklaren bleibt. Eine solche Klausel ist als intransparent anzusehen und verstößt damit gegen Paragraph 6, Absatz 3, KSchG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126159Im RIS seit
05.10.2010Zuletzt aktualisiert am
18.02.2013