RS OGH 2010/4/22 2Ob1/09z

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Veröffentlicht am 22.04.2010
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Norm

ABGB §884
  1. ABGB § 884 heute
  2. ABGB § 884 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Eine erst nach der bindenden Einigung in der Sache getroffene Formvereinbarung ist in der Regel (nur) deklaratorisch gemeint. Entspricht der schriftliche Vertrag in einem solchen Fall nicht der mündlichen Vereinbarung, so bleibt diese unverändert wirksam.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126154

Im RIS seit

05.10.2010

Zuletzt aktualisiert am

15.02.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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