RS OGH 2010/5/6 2Ob110/09d

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Veröffentlicht am 06.05.2010
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Norm

EheG §81
EheG §94
  1. EheG § 81 heute
  2. EheG § 81 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978
  1. EheG § 94 heute
  2. EheG § 94 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978

Rechtssatz

Der Umstand, dass ein um „konnexe Schulden“ verminderter Erlös aus dem Verkauf einer Liegenschaft mit der Ehewohnung zum Zeitpunkt der Aufteilungsentscheidung nicht mehr vorhanden ist, sondern zur Tilgung von Unternehmensschulden des Antragstellers verwendet wurde, hindert nicht die Festlegung einer Ausgleichszahlung zu Gunsten der Antragsgegnerin.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126104

Im RIS seit

09.09.2010

Zuletzt aktualisiert am

10.09.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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