Norm
ASVG §144Rechtssatz
Anstaltspflege kann auch dann erforderlich sein, wenn der Versicherte nur fortgesetzt beobachtet werden muss, etwa wenn die Ausnüchterung eine medizinische Überwachung erfordert, die nur nach stationärer Ausnahme in einer Krankenanstalt erbracht werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0125934Im RIS seit
02.08.2010Zuletzt aktualisiert am
26.02.2013