Rechtssatz
Wenn ein Erwerb des Mindestanteils durch den aus einer Anmerkung gemäß § 40 Abs 2 WEG 2002 Begünstigten endgültig nicht zustandekommt, wird die Anmerkung gegenstandslos, sodass sie nach den Bestimmungen der §§ 131 ff GBG bei entsprechendem Nachweis gelöscht werden kann.Wenn ein Erwerb des Mindestanteils durch den aus einer Anmerkung gemäß Paragraph 40, Absatz 2, WEG 2002 Begünstigten endgültig nicht zustandekommt, wird die Anmerkung gegenstandslos, sodass sie nach den Bestimmungen der Paragraphen 131, ff GBG bei entsprechendem Nachweis gelöscht werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126088Im RIS seit
01.09.2010Zuletzt aktualisiert am
01.09.2010