Norm
ZPO §64 Abs3Rechtssatz
Die mögliche Rückwirkung der Verfahrenshilfe nur in Bezug auf bestimmte Befreiungen und nicht auch auf die Gerichtsgebühren erscheint nicht gleichheitswidrig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2010:RW0000470Im RIS seit
06.09.2010Zuletzt aktualisiert am
06.09.2010