Norm
WEG 2002 §32 Abs1Rechtssatz
Einem Wohnungseigentümer der ? obwohl eine der Parifizierung und der Widmung entsprechende Baubewilligung erlangbar wäre ? den parifizierungskonformen Ausbau seines Dachbodens aus subjektiven Gründen jahrelang nicht zielgerichtet betreibt, ist die Festsetzung eines abweichenden Aufteilungsschlüssels infolge Nichtbenützbarkeit des Rohdachbodens zu verweigern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126079Im RIS seit
01.09.2010Zuletzt aktualisiert am
15.02.2013