Norm
KBGG §5aRechtssatz
Der Umstieg auf Kinderbetreuungsgeld als Kurzleistung (§ 5a oder 5b KBGG) entfaltet für Geburten vor 2008 trotz bereits erfolgter Antragstellung und Bezug des Kinderbetreuungsgeldes seine Wirkung gemäß § 49 Abs 16 KBGG erst mit 1. 1. 2008. Der Umstieg soll weder eine Bezugsverlängerung noch eine Nachzahlung für Zeiträume vor 2008 bewirken.Der Umstieg auf Kinderbetreuungsgeld als Kurzleistung (Paragraph 5 a, oder 5b KBGG) entfaltet für Geburten vor 2008 trotz bereits erfolgter Antragstellung und Bezug des Kinderbetreuungsgeldes seine Wirkung gemäß Paragraph 49, Absatz 16, KBGG erst mit 1. 1. 2008. Der Umstieg soll weder eine Bezugsverlängerung noch eine Nachzahlung für Zeiträume vor 2008 bewirken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126139Im RIS seit
15.09.2010Zuletzt aktualisiert am
15.09.2010