Rechtssatz
Wegen der fehlenden Prägung durch das Kindeswohl besteht kein Anlass, in Unterhaltsvorschussangelegenheiten zugunsten des Kindes das Aufgreifen von Mangelhaftigkeiten des erstinstanzlichen Verfahrens, die vom Rekursgericht verneint wurden, im Revisionsrekursverfahren zu ermöglichen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126183Im RIS seit
30.09.2010Zuletzt aktualisiert am
30.09.2010