RS OGH 2010/8/17 10Ob54/10d

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Veröffentlicht am 17.08.2010
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Rechtssatz

Wegen der fehlenden Prägung durch das Kindeswohl besteht kein Anlass, in Unterhaltsvorschussangelegenheiten zugunsten des Kindes das Aufgreifen von Mangelhaftigkeiten des erstinstanzlichen Verfahrens, die vom Rekursgericht verneint wurden, im Revisionsrekursverfahren zu ermöglichen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126183

Im RIS seit

30.09.2010

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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