RS OGH 2010/8/30 5Ob65/10k

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Veröffentlicht am 30.08.2010
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Rechtssatz

Eine vorläufige Benützungsregelung kann grundsätzlich im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren angefochten werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126186

Im RIS seit

04.10.2010

Zuletzt aktualisiert am

04.10.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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