Norm
ZPO §468Rechtssatz
Wer in erster Instanz nur teilweise obsiegt, muss allfällige Mängel der seinem Begehren stattgebenden Entscheidung erster Instanz in der Berufungs? oder Rekursbeantwortung rügen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126203Im RIS seit
19.10.2010Zuletzt aktualisiert am
19.10.2010