RS OGH 2010/9/3 9Ob95/09z

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Veröffentlicht am 03.09.2010
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Rechtssatz

Der Unterpächter, der den von ihm bewirtschafteten Kleingarten kauft, unterliegt weiterhin den Schutzbestimmungen des Kleingartengesetzes. Auf ihn kommt daher im Fall der Beendigung des Unterpachtvertrags auch die Bestimmung des § 16 Abs 1 KlGG zur Anwendung. § 1 Abs 3 KlGG stellt lediglich klar, dass der auf Eigengrund wirtschaftende Kleingärtner, der vertraglich nicht an einen Generalpächter gebunden ist, über die Bestimmungen der §§ 3 Abs 1, 15 Abs 3 und 18 leg cit hinaus vom Gesetz nicht betroffen ist.Der Unterpächter, der den von ihm bewirtschafteten Kleingarten kauft, unterliegt weiterhin den Schutzbestimmungen des Kleingartengesetzes. Auf ihn kommt daher im Fall der Beendigung des Unterpachtvertrags auch die Bestimmung des Paragraph 16, Absatz eins, KlGG zur Anwendung. Paragraph eins, Absatz 3, KlGG stellt lediglich klar, dass der auf Eigengrund wirtschaftende Kleingärtner, der vertraglich nicht an einen Generalpächter gebunden ist, über die Bestimmungen der Paragraphen 3, Absatz eins, 15, Absatz 3 und 18 leg cit hinaus vom Gesetz nicht betroffen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126227

Im RIS seit

10.11.2010

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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