Norm
ASVG §162 Abs3Rechtssatz
Der Klägerin hätte gemäß § 165 Abs 5 Z 3 ASVG kein Wochengeld gebührt, wäre der Versicherungsfall der Mutterschaft während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld eingetreten. Nach dem klaren Wortlaut des § 162 Abs 3 vierter Satz ASVG kann daher ein um 80 % aufgestocktes Kinderbetreuungsgeld für die Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes im maßgebenden Zeitraum nicht herangezogen werden.Der Klägerin hätte gemäß Paragraph 165, Absatz 5, Ziffer 3, ASVG kein Wochengeld gebührt, wäre der Versicherungsfall der Mutterschaft während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld eingetreten. Nach dem klaren Wortlaut des Paragraph 162, Absatz 3, vierter Satz ASVG kann daher ein um 80 % aufgestocktes Kinderbetreuungsgeld für die Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes im maßgebenden Zeitraum nicht herangezogen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126247Im RIS seit
17.11.2010Zuletzt aktualisiert am
17.11.2010