Norm
KO §145 Abs3Rechtssatz
Dass der Zahlungsplanantrag wegen des Nichterscheinens des Schuldners zur Zahlungsplantagsatzung als zurückgezogen gilt (§ 145 Abs 3 KO), steht der Vorlage eines neuerlichen Zahlungsplanvorschlags nicht entgegen.Dass der Zahlungsplanantrag wegen des Nichterscheinens des Schuldners zur Zahlungsplantagsatzung als zurückgezogen gilt (Paragraph 145, Absatz 3, KO), steht der Vorlage eines neuerlichen Zahlungsplanvorschlags nicht entgegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126288Im RIS seit
13.12.2010Zuletzt aktualisiert am
13.12.2010