Norm
ASVG §49 Abs3 Z1Rechtssatz
Urlaubsvertretungskostenersatz und Krankenvertreterentschädigung gemäß § 17 Abs 2 HbG unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht des Dienstgebers. Es fallen daher keine entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge des Dienstgebers an, die als Betriebskosten auf die Mieter überwälzt werden könnten.Urlaubsvertretungskostenersatz und Krankenvertreterentschädigung gemäß Paragraph 17, Absatz 2, HbG unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht des Dienstgebers. Es fallen daher keine entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge des Dienstgebers an, die als Betriebskosten auf die Mieter überwälzt werden könnten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126241Im RIS seit
17.11.2010Zuletzt aktualisiert am
17.11.2010