RS OGH 2010/10/5 4Ob117/10z

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Veröffentlicht am 05.10.2010
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Rechtssatz

Die besondere Verjährungsbestimmung für Bereicherungsansprüche des Urhebers ist nicht analog auf Verwendungsansprüche des Erbringers geistiger Leistungen anzuwenden, die nicht urheberrechtlichen Schutz genießen, sondern nur aus den allgemein bürgerlich?rechtlichen Bestimmungen abzuleiten sind. Die Verjährungsbestimmungen des ABGB weisen insoweit keine mittels Analogie zu füllende Lücke auf.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126351

Im RIS seit

12.01.2011

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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