Norm
ABGB §1041 A6Rechtssatz
Die besondere Verjährungsbestimmung für Bereicherungsansprüche des Urhebers ist nicht analog auf Verwendungsansprüche des Erbringers geistiger Leistungen anzuwenden, die nicht urheberrechtlichen Schutz genießen, sondern nur aus den allgemein bürgerlich?rechtlichen Bestimmungen abzuleiten sind. Die Verjährungsbestimmungen des ABGB weisen insoweit keine mittels Analogie zu füllende Lücke auf.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126351Im RIS seit
12.01.2011Zuletzt aktualisiert am
26.02.2013