Norm
ABGB §1041 A6Rechtssatz
Ansprüche aus der Verwendung von außerhalb eines Vertrags erbrachten Leistungen eines Unternehmers (hier: Planungsleistungen eines Architekten) nach § 1041 ABGB bilden keine § 1486 Z 1 ABGB zu unterstellenden Ansprüche für Lieferung von Sachen oder Ausführung von Arbeiten oder sonstige Leistungen in einem gewerblichen, kaufmännischen oder sonstigen geschäftlichen Betrieb und verjähren daher in 30 Jahren.Ansprüche aus der Verwendung von außerhalb eines Vertrags erbrachten Leistungen eines Unternehmers (hier: Planungsleistungen eines Architekten) nach Paragraph 1041, ABGB bilden keine Paragraph 1486, Ziffer eins, ABGB zu unterstellenden Ansprüche für Lieferung von Sachen oder Ausführung von Arbeiten oder sonstige Leistungen in einem gewerblichen, kaufmännischen oder sonstigen geschäftlichen Betrieb und verjähren daher in 30 Jahren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126350Im RIS seit
12.01.2011Zuletzt aktualisiert am
26.02.2013