RS OGH 2010/10/5 4Ob117/10z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.10.2010
beobachten
merken

Rechtssatz

Ansprüche aus der Verwendung von außerhalb eines Vertrags erbrachten Leistungen eines Unternehmers (hier: Planungsleistungen eines Architekten) nach § 1041 ABGB bilden keine § 1486 Z 1 ABGB zu unterstellenden Ansprüche für Lieferung von Sachen oder Ausführung von Arbeiten oder sonstige Leistungen in einem gewerblichen, kaufmännischen oder sonstigen geschäftlichen Betrieb und verjähren daher in 30 Jahren.Ansprüche aus der Verwendung von außerhalb eines Vertrags erbrachten Leistungen eines Unternehmers (hier: Planungsleistungen eines Architekten) nach Paragraph 1041, ABGB bilden keine Paragraph 1486, Ziffer eins, ABGB zu unterstellenden Ansprüche für Lieferung von Sachen oder Ausführung von Arbeiten oder sonstige Leistungen in einem gewerblichen, kaufmännischen oder sonstigen geschäftlichen Betrieb und verjähren daher in 30 Jahren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126350

Im RIS seit

12.01.2011

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten