Norm
ABGB §§825 ffRechtssatz
Über ein Feststellungsbegehren in einem Konflikt zwischen Koppelfischereiberechtigten über die Nutzung des gemeinsamen Fischwassers und die damit zusammenhängenden Rechte ist infolge des engen inneren Zusammenhangs mit einem Streit über die Benützung einer gemeinschaftlichen Sache „unmittelbar“ zusammenhängenden Rechte und Pflichten iSd § 838a ABGB im außerstreitigen Verfahren zu entscheiden.Über ein Feststellungsbegehren in einem Konflikt zwischen Koppelfischereiberechtigten über die Nutzung des gemeinsamen Fischwassers und die damit zusammenhängenden Rechte ist infolge des engen inneren Zusammenhangs mit einem Streit über die Benützung einer gemeinschaftlichen Sache „unmittelbar“ zusammenhängenden Rechte und Pflichten iSd Paragraph 838 a, ABGB im außerstreitigen Verfahren zu entscheiden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126540Im RIS seit
04.03.2011Zuletzt aktualisiert am
07.03.2011