RS OGH 2010/11/9 10ObS148/10b

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Veröffentlicht am 09.11.2010
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Norm

BPGG §4a Abs3
  1. BPGG § 4a heute
  2. BPGG § 4a gültig ab 01.07.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2001
  3. BPGG § 4a gültig von 01.01.1999 bis 30.06.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/1998

Rechtssatz

Ein deutlicher Ausfall der oberen Extremitäten gemäß § 4a Abs 3 BPGG liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn dem Betroffenen der selbständige Transfer in und aus dem Rollstuhl im Regelfall möglich ist und er nur beim gelegentlichen Auftreten von Spasmen fremder Hilfe beim Transfer bedarf.Ein deutlicher Ausfall der oberen Extremitäten gemäß Paragraph 4 a, Absatz 3, BPGG liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn dem Betroffenen der selbständige Transfer in und aus dem Rollstuhl im Regelfall möglich ist und er nur beim gelegentlichen Auftreten von Spasmen fremder Hilfe beim Transfer bedarf.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126397

Im RIS seit

26.01.2011

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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