Norm
BPGG §4a Abs3Rechtssatz
Ein deutlicher Ausfall der oberen Extremitäten gemäß § 4a Abs 3 BPGG liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn dem Betroffenen der selbständige Transfer in und aus dem Rollstuhl im Regelfall möglich ist und er nur beim gelegentlichen Auftreten von Spasmen fremder Hilfe beim Transfer bedarf.Ein deutlicher Ausfall der oberen Extremitäten gemäß Paragraph 4 a, Absatz 3, BPGG liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn dem Betroffenen der selbständige Transfer in und aus dem Rollstuhl im Regelfall möglich ist und er nur beim gelegentlichen Auftreten von Spasmen fremder Hilfe beim Transfer bedarf.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126397Im RIS seit
26.01.2011Zuletzt aktualisiert am
26.01.2011