Norm
MRK Art41Rechtssatz
Durch den Zuspruch einer Entschädigung nach Art 41 MRK durch den EGMR sind ? ungeachtet des Umstands, dass dort ein anderes Rechtssubjekt zur Zahlung verpflichtet wurde ? alle Kostenersatzansprüche abschließend bis zum Zeitpunkt dieses Ausspruchs abgegolten.Durch den Zuspruch einer Entschädigung nach Artikel 41, MRK durch den EGMR sind ? ungeachtet des Umstands, dass dort ein anderes Rechtssubjekt zur Zahlung verpflichtet wurde ? alle Kostenersatzansprüche abschließend bis zum Zeitpunkt dieses Ausspruchs abgegolten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126407Im RIS seit
27.01.2011Zuletzt aktualisiert am
27.01.2011