Norm
MedienG §31Rechtssatz
Die öffentliche Wahrnehmbarkeit eines Geschehens schließt darin enthaltene Informationen nicht von dem durch Art 10 Abs 1 MRK garantierten Schutz der Vertraulichkeit journalistischer Quellen aus.Die öffentliche Wahrnehmbarkeit eines Geschehens schließt darin enthaltene Informationen nicht von dem durch Artikel 10, Absatz eins, MRK garantierten Schutz der Vertraulichkeit journalistischer Quellen aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126448Im RIS seit
04.02.2011Zuletzt aktualisiert am
22.01.2016