Norm
ASVG §296 Abs4Rechtssatz
Der Anspruch auf Kinderrente steht dem Bezieher der Invalidenrente zu, sodass die Leistung schon aus diesem Grund Teil der „Pensionsnachzahlung“ gemäß § 296 Abs 4 ASVG ist, gegen die der Überbezug an Ausgleichszulage aufgerechnet werden kann.Der Anspruch auf Kinderrente steht dem Bezieher der Invalidenrente zu, sodass die Leistung schon aus diesem Grund Teil der „Pensionsnachzahlung“ gemäß Paragraph 296, Absatz 4, ASVG ist, gegen die der Überbezug an Ausgleichszulage aufgerechnet werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126534Im RIS seit
04.03.2011Zuletzt aktualisiert am
01.03.2013